Bewilligungspflicht von ÖGK und BVAEB bis auf Widerruf ausgesetzt
Die beiden Krankenkassen haben die pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht bis auf weiteres für 2022 bestätigt.
Die beiden Krankenkassen haben die pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht bis auf weiteres für 2022 bestätigt.